Schaden durch eindringendes Regenwasser | Wasserschaden Tipps

Eindringendes Regenwasser bringt große Probleme mit sich. Vollgelaufene Keller, nasse Wände, Schimmel in den Ecken – damit müssen Hauseigentümer fertig werden. Und kaum einer weiß genau, wer zahlt, wenn ein Wasserschaden durch Regen entstanden ist. Zum Glück gibt es eine einfache Antwort auf diese Frage.

Sturmschäden durch Regenwasser: Wann die Gebäudeversicherung greift

Laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen greift die Gebäudeversicherung nur bei einem Wasserschaden, bei dem das Wasser aus einem Rohr der Wasserversorgung ausgetreten ist. Auf eindringendes Regenwasser bezieht sie sich nicht. Müssen Bewohner den Schaden also selber tragen? Als Mieter können Sie und Ihre Nachbarn sich zumeist auf den Vermieter als Eigentümer des Hauses und seine Privathaftpflichtversicherung verlassen.

Sind Sie selbst der Eigentümer, haben Sie das Glück, dass die Gebäudeversicherung auch Sturm, Blitzschlag und Hagel umfasst. Wenn dadurch ein Schaden entstanden ist, der zu eindringendem Regenwasser führt, handelt es sich für die Versicherung um einen Folgeschaden. Für diesen kommt die Gebäudeversicherung auf.

Ein Schaden durch Sturm liegt laut der Versicherungsbedingungen dann vor, wenn es sich um Windstärke 8 oder höher handelt. Dazu muss die Windgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen. Dann können zum Beispiel Schäden wie zerstörte Dachziegel oder beschädigte Fenster auftreten, die das Wasser ins Haus lassen.

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Die Elementarversicherung: Wenn Regenwasser von unten kommt

Wenn der Wasserschaden durch Starkregen, eine Überschwemmung, Hochwasser oder einen Erdrutsch entstanden ist, wird die Gebäudeversicherung nicht greifen. Sie können allerdings eine Elementarversicherung abschließen. Im Vergleich zu dem Wert, den sie abdeckt, kostet sie in den meisten Fällen nur sehr wenig.

Ein Beispiel für die Elementarversicherung ist starker Regen, der innerhalb von kürzester Zeit größte Wassermassen verursacht. Wenn diesem Wasser keine Möglichkeit zum Ablauf gegeben wird, wie es in Städten durch die versiegelten Oberflächen häufig vorkommt, entstehen Überschwemmungen. Daraufhin eindringendes Regenwasser wird von der Elementarversicherung abgedeckt.

Anders verhält es sich, wenn das Wasser über die Kellertreppe oder durch einen Lichtschacht in Haus läuft. Dann geht die Versicherung von einem Schaden durch einen baulichen Mangel aus. Für diesen kommt sie nicht auf, denn der Eigentümer hätte den Mangel im Vorfeld mit einfachen Mitteln ausbessern können.

Das Gleiche gilt für Regenwasser, dass sich auf einem Dach angesammelt hat. Es kann im Normalfall über Rohre und Dachrinnen ablaufen, um Überschwemmungen zu vermeiden. Entsteht trotzdem ein Wasserschaden, weil die Rinne beispielsweise durch Laub verstopft war, trägt der Eigentümer eine Mitschuld und ist somit selbst verantwortlich.

Video: Mit der Regenfasspumpe den Haushalt versorgen

Regenwasser kann einen großen Schaden darstellen, aber auch sehr hilfreich sein. Mithilfe von Zisterne, Regentonnenpumpe und Co können Sie Regenwasser für Ihr eigenes Haus nutzen.

Wie solche Tanks und eine Regenwasserpumpe die Ökobilanz des Hauses verbessern, zeigt Ihnen das Video in unserem Link.

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Fazit: Wasserschäden durch Regenwasser

Nur unter bestimmten Bedingungen greift die Versicherung bei einem Wasserschaden durch Regen. Handelt es sich um den Folgeschaden eines Sturms, zahlt die Gebäudeversicherung; bei Überschwemmungen oder Hochwasser kann eine Elementarversicherung helfen.

Aus diesen Gründen sollten Hauseigentümer beide Versicherungen abgeschlossen haben, um für jeden Fall gewappnet zu sein.

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