Nachbar leitet Regenwasser auf mein Grundstück – Was tun?

Wenn das Regenwasser vom Grundstück des Nachbarn per Ableitung zu Ihnen geführt wird, kann es zu Streitigkeiten führen. Können Sie sich als Nachbar dagegen wehren, lautet die Frage.

Diese kann aber nicht grundsätzlich klar beantwortet werden, denn dabei kommt es immer darauf an, wie das Nachbarrecht in Ihrem Bundesland geregelt ist, wenn es um Regenwasser geht.

Mein Nachbar leitet Regenwasser auf mein Grundstück – darf er das?

Grundsätzlich sollten Sie erst einmal folgende Informationen berücksichtigen: Das Ableiten von Regenwasser auf Ihr Grundstück ist nicht überall gleich geregelt. In Brandenburg gibt es zum Beispiel andere Regelungen als in Niedersachsen. Wenn Sie bemerken, dass Nachbarn das Regenwasser auf Ihren Grund und Boden leiten, zum Beispiel vom Dach beziehungsweise von der Dachrinne aus, können Sie sich mit einer Regenfasspumpe helfen.

Mit einer solchen Regentonnenpumpe können Sie den Wasserschaden begrenzen, denn mit ihrer Hilfe lässt sich das Regenwasser entfernen. Falls es also für Sie heißt, vom Nachbardach leitet der dortige Bewohner Regenwasser ab, können Sie eine Regenwasserpumpe einsetzen.

Allerdings heißt das noch lange nicht, dass Sie sich damit begnügen müssen, denn in manchen Fällen lohnt es sich, den Gesetzen in Ihrem Bundesland auf den Grund zu gehen. Noch einmal sagen wir Ihnen, dass niedersächsisches Recht nicht dem in Brandenburg entsprechen muss.

Niederschlag Regen Regentropfen Regenrinne

Unser Nachbar leitet Regenwasser auf mein Grundstück – weitere Informationen

Alle Belange rund um Regenwasser sind fast immer im Nachbarrechtsgesetz der einzelnen Bundesländer geregelt. Im Nachbarrechtsgesetz von Brandenburg gibt es dazu beispielsweise eine konkrete Regelung. Dagegen gibt es in Berlin nichts im Nachbarschaftsgesetz über einen solchen Fall zu finden. Bodenerhöhungen werden zwar genannt, wenn der Nachbar Wasser auf Ihr Grundstück leitet, können Sie erst einmal nichts machen.

Trotzdem können Sie sich auch in Berlin dagegen wehren, wenn der Nachbar Regenwasser auf Ihr Grundstück leitet. Das ergibt sich schon aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Denn dort ist hinterlegt, dass das Eindringen von Wasser in das Nachbargrundstück zu abwehrfähigen Immissionen zählt.

So verhält es sich bei Wasser also grundsätzlich. Es gibt allerdings eine Voraussetzung, und zwar darf das Wasser nicht aus einem natürlichen Grund auf Ihr Grundstück geleitet werden. Eine Haftung des Nachbarn ist aber möglich, wenn er bauliche Veränderungen durchgeführt hat.

Mein Nachbar muss sich an das Grundgesetz halten

Diese Regelung ist meistens auch mit den Regelungen im Nachbarrechtsgesetz verankert. Daher müssen Eigentümer von Immobilien dafür sorgen, dass Regenwasser und Abwasser so abfließen können, dass Sie den Nachbarn nicht stören. So heißt es weiter in dem Gesetz, dass diese Regeln immer dann angewendet werden müssen, wenn das natürliche Abfließen von Regenwasser nicht mehr möglich ist.

In diesem Gesetz ist festgelegt, dass Eigentümer den Abfluss und die Versicherung von Regenwasser gewährleisten müssen, also die Abflussmöglichkeit regeln muss. Der Nachbar darf nämlich nicht mit diesen Problemen belästigt werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie nur den natürlichen Ab- und Durchfluss des Regenwassers dulden müssen.

Sie müssen deshalb zuerst klären, ob das Regenwasser, dass vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück geleitet wird, natürlicher Art ist oder ob es durch eine bauliche Veränderung fließt, die der Nachbar zu verantworten hat. Einen Anspruch auf Änderung haben Sie nicht, wenn keine baulichen Veränderungen durch den Nachbarn vollzogen wurden.

Falls es versäumt wurde, eine Möglichkeit zur Versickerung des Regenwassers zu schaffen und es läuft auf das Nachbargrundstück über, können Sie sich ebenfalls dagegen wehren.

Ein Tipp in Zusammenhang mit dem Nachbarrechtsgesetz

Falls Wasser vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück fließt, klären Sie also zunächst, welche Ursache für das Problem verantwortlich ist.

Bei natürlichen Ursachen können Sie sich leider nicht dagegen zur Wehr setzen, hat der Nachbar jedoch das Problem verursacht, reden Sie zunächst mit ihm und versuchen Sie die Angelegenheit im Guten zu klären. Sträubt er sich dagegen, können Sie rechtlich dagegen vorgehen.

YouTube Video zum Thema Nachbarschaftsrecht

Im YouTube Video können Sie sich noch ausführlicher zum Thema Nachbarschaftsrecht informieren und sich zusätzliche Tipps einholen.

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Mehr Informationen

Wasser läuft vom Nachbarn auf mein Grundstück – Zusammenfassung

Fließt durch Maßnahmen Ihres Nachbarn Wasser auf Ihr Grundstück, können Sie sich dagegen wehren, bei natürlichen Ursachen nicht.

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8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • neuer nachbar verändert bisher ordnungsgemäße dachwasserableitungen und bestehenden ablaufschacht.indem er einfach fallrohre vom dachwasser absägt und offen ableitet. desweiteren befließt er seinen erdigen garten mit fliesen.und betoniert seinen garten mit gefälle auf mein haus zu. bisheriges gefälle des garten und des dachwasser war entgegengesetzt laut bestandschutz hätte er das dachwasseer direkt in den fluß ableiten können. einen bestehenden schacht betonierte der nachbar einfach zu.so das sein dachwasser meine hauswand benässte und des weiteren das wasser in meinem kellerwand herunterlief.last notleast genau an der stelle wo der nachbar mit einem bohrhammer auf unsere hauswand versehenlich einhämmerte lief später bei regen in meinem keller das wasser die innenwand hinnunter. laut architekt hätte man baupolizei holen sollen mit strafanzeige.

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    • Sehr geehrter Herr Gaupp, leider können wir generell keine individuelle juristische bzw. rechtliche Beratung anbieten. Jeder Fall ist unterschiedlich und persönliche Beratung ist gerade aus der Ferne immer eine schwierige Sache und unterscheidet sich ja schon allein je nach Region bzw. Baugesetz.
      Wäre schön, wenn Sie uns berichten könnten, wie sich die Sachlage in Ihrem persönlichen Fall entwickelt hat. Liebe Grüße ihr Kompeto-Team

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  • Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Vor 5 Tagen wurde von die Scheune die an meinem Haus hängt verkauft. Der neue Käufer schüttete vor zwei Tagenden den Boden in Hanglage ebenerdig auf um Nutzfahrzeuge darauf zu parken (direkt vor meinen Fenstern). Das Problem ist die Scheune befindet sich oben an der Hanglage mein Haus darunter. (Früher war es mal ein Hof/Grundstück) meine Grenze läuft 30cm am Haus entlang. Seine Regenrinne läuft eh schon in meine. Durch das Spritzen ist meine Hauswand grundsätzlich schon zusätzlich belastet. Nun lässt der neue Käufer durch das Aufschütten mit Erde und Schotter sein gesamtes Regenwasser an meine Grenze laufen, da er ein leichtes Gefälle in meine Grenze machte. Meine Hauswand (Haus 150 Jahre) wird an dieser Stelle die zusätzliche Menge Wasser nicht mehr schaffen. Sie ist an dieser Stelle eh schon nach starkem Regen feucht und schimmelanfällig. Ich wohne in Bayern genauer gesagt in Franken. Meine Frage er muss doch zumindest an der Gernze dann eine Art Regenrinne montieren damit ich nicht diese Massen an Wasser abbekomme.

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    • Sehr geehrter Frau Lochner, leider können wir generell keine individuelle juristische bzw. rechtliche Beratung anbieten. Jeder Fall ist unterschiedlich und persönliche Beratung ist gerade aus der Ferne immer eine schwierige Sache und unterscheidet sich ja schon allein je nach Region bzw. Baugesetz.
      Es wäre jedoch hilfreich, wenn Sie uns berichten könnten, wie sich die Sachlage in Ihrem persönlichen Fall entwickelt hat. Liebe Grüße ihr Kompeto-Team

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  • Wir waren am 14 Juli von der Flut betroffen.Unser Haus stand das Wasser ca.50 cm hoch und ist stetig gestiegen. Daneben ist eine große Lagerhalle die leer stand.Mein Mann und einige Männer von der Feuerwehr haben die Tür geöffnet das das Wasser ablaufen kann. Der Insolvenz Verwalter möchte die Feuerwehr dafür verantwortlich machen.Die Feuerwehr lehnt das ab.Jetzt zu meiner Frage. Kann der Insolvenz Verwalter uns dafür Verantwortlich machen

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    • Sehr geehrte Frau Bohr, leider können wir Sie in dieser Hinsicht, allein aus rechtlichen Gründen, nicht beraten. Da es sich bei Ihnen, im Hinblick auf die Flutkatastrophe plus das Mitwirken der Feuerwehr, um einen sehr speziellen Fall handelt, raten wir Ihnen jedoch dringend sich juristischen Beistand zu holen, um die Angelegenheit zu klären.
      Oder hat sich in der Zwischenzeit eine Lösung finden lassen, welche für alle Beteiligten zufriedenstellend ist?
      Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie in dieser schweren Zeit alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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  • Hallo,
    unser Nachbargrundstück ist eine Hanglage. Wir sind unten. Es vorher eine Wiese und wurde landwirtschaftlich genutzt. Zweimal im Jahr wurde gemäht sonst nichts. Jetzt hat der Nachbar ein holzbohlenhaus gebaut. Dafür hat er eine Aufschüttung von ca. 1,50 bis 1,80 m gemacht , dann eine Mauer aus großen Steinen darum, oben drauf eine bodenplatte und das Haus darauf. Er hat um das ganze Haus keine sickerrohre. Das sogenannte Oberflächenwasser von Regen und Schnee läuft von den Steinen und der holzterrasse auf unser Grundstück. Können wir dagegen was tun?

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    • Leider können wir keine individuelle juristische bzw. rechtliche Beratung anbieten. Jeder Fall ist unterschiedlich und persönliche Beratung ist gerade aus der Ferne immer eine schwierige Sache und unterscheidet sich ja schon allein je nach Region bzw. Baugesetz. Jedoch können wir Ihnen raten, unabhängig von den bei Ihnen geltenden Baugesetzen zuerst einmal das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen (sofern dies noch nicht geschehen ist).
      Wäre schön, wenn Sie uns berichten könnten, wie sich die Sachlage in Ihrem persönlichen Fall entwickelt hat. Liebe Grüße ihr Kompeto-Team

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